Von Dr. Sebastian Zander, Vorstand HNOnet
Der Wegfall der TSVG-Regelungen ist kein abstraktes gesundheitspolitisches Ereignis – er ist eine wirtschaftliche Zäsur, die jede HNO-Praxis in Deutschland direkt betrifft. Wer die Streichung der offenen Sprechstunde, des Hausarztvermittlungsfalls und der ePA-Vergütung einfach als weiteren Einschnitt abhakt, unterschätzt die Dimension der Veränderung. Gleichzeitig bin ich überzeugt: Wir sind dieser Situation nicht hilflos ausgeliefert. Es gibt Stellschrauben, die wir angehen können, um gemeinsam mit unseren Patientinnen und Patienten einem Qualitätsverlust der ambulanten HNO-Medizin entgegenzuwirken.
Ab dem 1. Januar 2027 verlieren HNO-Praxen nicht nur die Extrabudgetierung der offenen Sprechstunde, sondern auch die Vergütung für den Hausarztvermittlungsfall. Hinzu kommt: Bereits heute werden im Schnitt rund 25 Prozent unserer Kassenleistungen nicht vergütet – je nach Region sogar noch weniger. Die letzten fünf bis sechs Wochen eines Quartals arbeiten HNO-Praxen damit faktisch ohne Honorar. Was das konkret für eine durchschnittliche Praxis bedeutet, haben wir bereits in unserem Beitrag „90.000 Euro weniger – was die GKV-Sparreform für unsere HNO-Praxis wirklich bedeutet" durchgerechnet. Es wäre naiv zu glauben, dass HNO-Praxen diese immensen Einschnitte einfach absorbieren können, ohne dass ein Qualitätsverlust für die Gesundheitsversorgung entsteht.
Gleichzeitig soll die Gesundheitsreform den Zugang zu Facharztpraxen über das Primärversorgungssystem erheblich einschränken: Überweisung statt Direktzugang, Ersteinschätzung über 116117 und Buchungsportale. Für viele klingt das nach starkem Gegenwind zum bewährten Praxismodell. Und das stimmt auch. Es ist aber mehr als das. Dr. Christoph Baumbach, Aufsichtsrat im HNOnet, hat in einem Erfahrungsbericht aus seiner Praxis und in unserem HNOnet-Webinar im Mai 2026 eine andere Lesart vorgeschlagen: Diese Entwicklung zwingt uns, Strukturen zu überdenken, die wir in ruhigeren Zeiten vielleicht aufgeschoben hätten.
Seit 1924 gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot im deutschen Sozialversicherungsrecht. Der bekannte §12 SGB V schreibt vor, dass Kassenleistungen ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig sein müssen. Oft wird WANZ nur als Einschränkung empfunden. In der aktuellen Lage hilft uns dieses Prinzip, den eigenen Versorgungsauftrag klar zu umreißen und den verbleibenden Handlungsspielraum zu nutzen.
Die WANZ-Medizin deckt den Kassenauftrag ab. Was darüber hinausgeht – optimalere Diagnostik, präventive Angebote, erweiterte Therapieoptionen – kann als Selbstzahlerleistung angeboten werden. Für viele Praxen ist das kein Wunschszenario, sondern eine notwendige Antwort auf ein System, das die tatsächliche Versorgungsleistung zunehmend unterfinanziert. Denn unser Fach verfügt über einen umfangreichen Leistungskatalog, der in weiten Teilen im EBM nicht oder nicht mehr adäquat abgebildet ist. Diese Leistungen anzubieten, ist auch im Sinne vieler Patientinnen und Patienten, die sich eine bestmögliche Versorgung wünschen.
Konkret bedeutet das: Die Kassensprechstunde – gesetzlich auf 20 bis 25 Stunden pro Woche begrenzt – deckt den Pflichtauftrag. Die verbleibende Zeit lässt sich nach WANZ für Kassenpatient*innen nutzen – oder für eine Selbstzahlersprechstunde nach GOÄ, in die auch GKV-Versicherte kommen können, wenn sie eine optimale HNO-Medizin wünschen.
Praxen, die wirtschaftlich stabil bleiben wollen, können sich nicht länger allein auf das klassische Kassenhonorar und den Privatpatientenanteil verlassen. Dr. Baumbach hat fünf Standbeine skizziert:
Gerade der letzte Punkt ist neu und verdient besondere Aufmerksamkeit. Da die Kassensprechstunde politisch verknappt wird und der Direktzugang ohne Überweisung in Frage gestellt wird, müssen Praxen Wege finden, Patientinnen und Patienten mit dringendem Versorgungsbedarf dennoch zeitnah zu helfen – auch wenn das außerhalb des Kassensystems geschieht.
HNOnet-Mitglieder können die Webinar-Aufzeichnung inkl. der vollständigen Präsentation zu den fünf Standbeinen im Mitgliederbereich abrufen.
So pragmatisch diese Überlegungen klingen, sie setzen eine Haltungsänderung voraus. Im Fokus unserer Ausbildung steht die bestmögliche Versorgung. Das Kassensystem hat uns über Jahrzehnte trainiert, diese Leistungen undifferenziert zu erbringen und zu budgetieren. Der entscheidende Schritt ist, zwischen WANZ-Medizin und optimaler Medizin zu unterscheiden – und für Letztere ein transparentes, faires Angebot zu machen, das uns trotz Kürzungen im regulären Honorar erlaubt, weiterhin eine qualitativ hochwertige Versorgung anzubieten.
Am 21. Mai 2026 haben wir gemeinsam mit Dr. Marc Unkelbach und Dr. Christoph Baumbach ein Webinar zu genau diesen Fragen veranstaltet. Die Resonanz war außergewöhnlich: Nicht nur viele HNOnet-Mitglieder, sondern auch zahlreiche Kolleg*innen von außerhalb unseres Netzes haben teilgenommen. Die Fragen im Chat, die Diskussionen zu konkreten Praxiskonstellationen, der Wunsch nach echtem kollegialem Austausch – das alles hat eindrücklich gezeigt, wie groß der Orientierungsbedarf gerade ist.
Leider ist das kein einmaliges Phänomen. Die Herausforderungen, über die wir im HNOnet sprechen, werden uns in den nächsten Jahren intensiv begleiten. Es kommt darauf an, dass wir jetzt daraus lernen und frühzeitig gegensteuern. Wer jetzt beginnt, seine Praxisorganisation schrittweise anzupassen, wird 2027 nicht kalt erwischt.
Mein persönliches Fazit: Der TSVG-Wegfall stellt uns vor echte Herausforderungen. Und er zwingt uns, Strukturen anzupassen, die wir unter anderen Umständen vielleicht nicht angefasst hätten. Darunter fällt auch, die eigene Leistung realistisch zu bewerten und dort eine faire Vergütung einzufordern, wo das Kassensystem sie nicht mehr vorsieht. Das ist kein Idealzustand – aber es ist der Weg, auf dem wir die Versorgungsqualität so weit wie möglich sichern können. Denn eine Praxis, die wirtschaftlich nicht trägt, kann am Ende niemandem helfen.
HNO-Praxen brauchen gerade jetzt ein starkes Netzwerk. Genau das ist das HNOnet: Ein Ort, an dem Wissen, Strategien und konkrete Werkzeuge geteilt werden – darunter unser kostenloses Wahlleistungskompendium, praxisrelevante Webinare, aktuelle Informationen aus der Welt der HNO und der direkte kollegiale Austausch.
Schnell sein lohnt sich: Bis zum 31. Juli 2026 entfällt die Eintrittsgebühr vollständig.
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