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90.000 Euro weniger – was die GKV-Sparreform für unsere HNO-Praxis wirklich bedeutet

Dr ZanderEin Kommentar von Dr. Sebastian Zander

Wie hart trifft uns das GKV-Spargesetz wirklich? Ich habe mir die Mühe gemacht, das einmal nachzurechnen, mit den realen Zahlen aus meiner Praxis in Duisburg – eine ganz normale HNO-Niederlassung mit zwei Arztsitzen. Das Ergebnis: Wenn das GKV-Spargesetz so kommt wie geplant, verlieren wir ab 2027 rund 90.000 Euro im Jahr. Für uns ist das eine große, große Summe. Deutlich mehr als wir wegstecken könnten.

In den letzten Wochen habe ich mit vielen Kolleg*innen über das Sparpaket gesprochen, auch im HNOnet. Überall begegnet mir dabei dasselbe: Ein Mix aus Wut und Fassungslosigkeit, den ich in dieser Form noch nicht erlebt habe. Manchmal mischen sich auch Hilflosigkeit und Resignation darunter. Nicht wenige stellen sich zum ersten Mal ernsthaft die Frage, ob sich Kassenmedizin für sie überhaupt noch lohnt. Mir selbst sind diese Gedanken auch nicht fremd. Kurz nach einer Praxisübernahme mit anschließend aufwendiger Renovierung kommt das nicht in Frage. Dass manche Kolleginnen und Kollegen, die etwas näher an der Rente sind, ihren Abschied aus der ambulanten Versorgung jetzt beschleunigen, kann ich mir aber gut vorstellen. Wenn das kein Alarmsignal ist, weiß ich nicht, was eines sein soll.

Das Zi bestätigt: Leider sind unsere Sorgen begründet

Es wäre leicht, meine Rechnung als Einzelfall abzutun. Allerdings bestätigt die Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) ziemlich genau das, was ich und vermutlich einige andere am Schreibtisch ausgerechnet haben: HNO-Praxen müssen ab 2027 mit durchschnittlich 44.000 Euro Honorarverlust pro Ärzt oder Ärztin rechnen. Das entspricht rund 20 Prozent der bisherigen Vergütung.

Zum Vergleich: Nur Radiolog*innen trifft es mit minus 68.000 Euro noch härter. Über alle Fachgruppen hinweg liegt der Durchschnitt laut Zi-Rechnung bei minus 24.000 Euro. Wir verlieren also überproportional viel. Das hat Gründe, die direkt mit der Art zusammenhängen, wie HNO-Praxen arbeiten. Denn die Sparreform streicht gezielt die Instrumente, die für unsere Fachgruppe besonders wichtig sind wie die extrabudgetäre Vergütung für offene Sprechstunden und die Zuschläge für Hausarztvermittlungsfälle. Das klingt nach Randposten – in Realität sind das aber Vergütungsbestandteile, die wir brauchen, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Das hat auch damit zu tun, dass wir hiermit andere Leistungen querfinanzieren, für die es schon jetzt überhaupt keine Vergütung gibt.

Vergütung gestrichen, Pflicht bleibt – wie soll das gehen?

Schon vor der GKV-Reform war die Rede von mehr als 40 Millionen unbezahlten Behandlungsfällen in der fachärztlichen Versorgung, weil die Budgets nicht ausreichen. Und was tut der Gesetzgeber? Er dreht die Schraube weiter. Wie absurd das ist, zeigt sich bei den offenen Sprechstunden. Die Vergütung dafür soll gestrichen werden. Aber die Verpflichtung, sie anzubieten, bleibt bestehen.

Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Der Gesetzgeber nimmt uns die Vergütung für eine Leistung weg, die er uns gleichzeitig weiterhin vorschreibt. Heißt das, ich darf am Montagvormittag zukünftig kostenlos arbeiten? Welcher Handwerker, welche Anwältin würden eine solche Konstruktion akzeptieren? In keiner anderen Branche wäre das auch nur denkbar – aber von uns Ärztinnen und Ärzten wird es einfach erwartet. Das ist kein seriöser Sparvorschlag, das ist eine Frechheit!

Praxen werden die Reform nicht auf sich sitzen lassen

Eins muss klar sein: Wer so mit der ambulanten Versorgung umgeht, wird eine Antwort bekommen. Eine aktuelle Umfrage des Deutschen Berufsverbands der HNO-Ärzte zeigt, wie diese Antwort aussehen wird: 82 Prozent der befragten HNO-Praxen planen, ihre Kassensprechstunden zu reduzieren. Mehr als die Hälfte will Personal abbauen. Das sind keine leeren Drohungen oder verhandlungstaktischen Manöver, sondern harte betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten.

Und genau hier liegt der Denkfehler, der mich am meisten beschäftigt: In der politischen Debatte klingt es oft so, als würden Ärzt*innen einfach weniger verdienen und ansonsten weitermachen wie bisher. Aber so funktioniert eine Praxis nicht. Weniger Honorar bedeutet nicht weniger Einkommen bei gleicher Arbeit, sondern eben auch weniger Arbeit. Konkret: Weniger Termine und weniger Versorgung.

Was das GKV-Spargesetz für die ambulante Versorgung bedeutet

Am Ende treffen die Einsparungen nicht nur uns Ärztinnen und Ärzte, sondern genauso die Menschen, die auf uns angewiesen sind. Wenn acht von zehn HNO-Praxen ihre Kassensprechstunden kürzen, sind längere Wartezeiten vorprogrammiert – auch für Schwerhörige, für Kinder mit chronischer Otitis oder für Patient*innen mit Verdacht auf ein Malignom, die nicht wochenlang auf einen Termin warten können. Wenn Praxen erst einmal aufgeben oder ihre Kapazitäten zurückfahren, werden sich die Versorgungslücken, die heute schon bestehen, kaum noch schließen lassen. Das erzeugt neue Kosten in den Notaufnahmen, in der stationären Versorgung und durch chronifizierte Krankheitsverläufe, die am Ende ein Vielfaches kosten.

Das alles sage ich nicht als Lobbyist, sondern als Arzt, der jeden Tag mit großer Leidenschaft das Beste will für alle Patientinnen und Patienten, die in die Praxis kommen. Das Gefühl, dem zukünftig noch weniger gerecht werden zu können, bedrückt mich sehr. Ganz abgesehen von dem enormen finanziellen Schaden für die Praxis. Beides zusammen erzeugt einen tiefen Frust.

Die schlechte Nachricht: Unsere Sorgen sind leider berechtigt. Der Honorarverlust von 90.000 Euro für unsere Praxis ist kein Rechenfehler, sondern 2027 wahrscheinlich schon bittere Realität.

GKV Sparreform

 

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