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NRW will Patient*innen steuern – was bedeutet das für HNO-Praxen?

„Bitte rufen Sie zuerst die 116 117 an." Dieser Satz könnte künftig am Eingang vieler Facharztpraxen stehen – zumindest, wenn es nach Karl-Josef Laumann geht. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister hat im März 2026 ein 15-Punkte-Papier vorgelegt, das in seiner Konsequenz weitreichend ist: Patient*innen sollen im Akutfall verpflichtend durch die Rufnummer 116 117 eingeschätzt und gezielt gesteuert werden, bevor sie eine Arztpraxis aufsuchen. Der Zugang zur Fachärztlichen Versorgung soll grundsätzlich nur noch über eine Primärversorgungspraxis oder eben die 116 117 möglich sein.

Das Papier ist kein Landesgesetz, sondern ein Diskussionsbeitrag. Aber es zeigt klar, in welche Richtung die politischen Gedankenspiele gehen und wie ein Primärarztsystem Form annehmen könnte. Wir ordnen den Vorstoß ein und bewerten die Relevanz für Facharztpraxen in der HNO.

Was steht im NRW-Eckpunktepapier zum Primärarztsystem?

  • Verpflichtende Ersteinschätzung (Punkt 1): Vor jeder Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen im Akutfall muss eine Ersteinschätzung den medizinischen Bedarf feststellen. Das Ergebnis ist für alle Beteiligten verbindlich – also für Patient*innen ebenso wie für Leistungserbringer.
  • Ausbau der 116 117 (Punkt 2): Die Rufnummer wird zur zentralen Drehscheibe ausgebaut – zuständig für Ersteinschätzung, Steuerung, Terminvermittlung und Gesundheitsinformationen.
  • Primärversorgungspraxen (Punkte 3 & 4): Diese sollen gesetzlich verankert werden und eine „umfassende und abschließende Grundversorgung" leisten. Ihre Rolle als koordinierende Einheit soll klar definiert sein.
  • Überweisungspflicht (Punkt 5): Den Zugang zur fachärztlichen Versorgung setzt künftig eine vorherige Einschätzung durch die Primärversorgungspraxis oder die 116 117 voraus.
  • Verbindlichkeit der Zuweisung (Punkt 11): Das Steuerungsergebnis – ob Patient*innen zur Primärversorgungspraxis, zum Facharzt, zur Notdienstpraxis oder zum Rettungsdienst gehen – soll rechtlich bindend sein.

Daneben enthält das Papier Punkte, die entlastend wirken sollen: Bürokratieabbau, stärkere Teamstrukturen in den Praxen und – relevant für die HNO – die Einführung von Dauerüberweisungen, insbesondere für chronische Erkrankungen (Punkt 8). Für Patient*innen mit Tinnitus, chronischer Rhinitis oder Hörverlust würde das bedeuten: einmal überwiesen, dauerhaft versorgt – ohne wiederholten Umweg über die Hausarztpraxis.

Blaupause für das bundesweite Primärarztsystem?

NRW wäre mit diesem Ansatz Vorreiter einer bundespolitischen Entwicklung, die längst in Gang ist. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat im Januar 2026 den formellen Prozess zur Einführung eines nationalen Primärversorgungssystems gestartet. Bis zum Sommer 2026 soll ein Gesetzesentwurf vorliegen, der noch in diesem Jahr verabschiedet wird. Die ersten Auswirkungen sollen dann 2028 spürbar werden. Bisher war über die Pläne bekannt, dass die Steuerung über die hausärztliche Versorgung laufen soll, ergänzt durch ein „ausgereiftes telefonisches und digitales Ersteinschätzungsverfahren". Dieser Ansatz passt zum Ausbau der 116 117, die auch Laumann in den Fokus nimmt.

Dass Laumann als CDU-Parteifreund der Bundesgesundheitsministerin dieses Papier jetzt vorlegt, ist kein Zufall. NRW testet damit die Reaktion auf erste Konturen einer möglichen bundesweiten Reform. Bemerkenswert ist dabei, welche Organisationen aus Nordrhein-Westfalen das Eckpunktepapier laut NRW-Gesundheitsministerium grundsätzlich begrüßen: AOK, Ersatzkassen, Knappschaft sowie beide KVen, Ärztekammern und Hausärzteverbände. Wer fehlt in dieser Liste? Die Verbände der Fachärzte! Dabei liegt hier der Kern der Reform.

Was das für HNO-Praxen bedeutet

Gerade in der HNO gibt es Beschwerdebilder, bei denen schnelles Handeln zählt: Ein plötzlicher Hörverlust oder akuter Schwindel erfordern eine direkte fachärztliche Einschätzung. Die Frage, ob und wie die 116 117 für solche HNO-spezifischen Symptome ausreichend qualifiziert wäre, lässt das Papier offen. Hinzu kommt ein ökonomischer Aspekt: HNO-Praxen könnten durch eine verpflichtende Vorsteuerung strukturell unter Druck geraten – in einem Honorarumfeld, das ohnehin wenig Spielraum bietet. Zwar soll die Reform laut Warken „kein Spargesetz“ werden, angesichts knapper Kassen ist aber zweifelhaft, ob es durch Umschichtungen im System nicht doch finanzielle Verlierer geben kann. Gerade aus fachärztlicher Sicht ist also nachvollziehbar, ein mögliches Primärarztsystem als Bedrohung zu sehen.

Der Teufel steckt im Detail

Die Reformrichtung ist klar und sie hat breite politische Unterstützung. Die Frage ist nicht mehr, ob ein Primärversorgungssystem kommt, sondern wie es ausgestaltet wird. Für die HNO liegt das Risiko vor allem in den konkreten Ausnahme- und Übergangsregelungen. Werden HNO-spezifische Notfälle wie der akute Schwindel als Direktzugangsindikationen anerkannt? Wird die 116 117 mit dem fachspezifischen Wissen ausgestattet, das für eine zuverlässige HNO-Triage notwendig ist?

Das Eckpunktepapier aus NRW skizziert zwar die Umrisse eines Primärarztsystems, liefert aber kaum Vorschläge zur genauen Ausgestaltung. Für die ambulante HNO-Medizin bleiben die wichtigsten Fragen damit weiterhin unklar. Wir sind deshalb überzeugt: Die Fachärzteschaft muss sich in dieser Debatte früh und aktiv positionieren. Dass Warken bereits Ausnahmen für Gynäkologie und Augenheilkunde andeutet, zeigt: Wer sich früh positioniert, kann Einfluss nehmen. Die Berufsverbände müssen diese Chance nutzen – bevor die Weichen gestellt sind.

Patientensteuerung NRW

 

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