Seit Januar 2023 kämpfen HNO-Ärzt*innen gegen die kritische Unterfinanzierung der ambulanten Adenotomien, Tonsillotomien und der Einlage von Paukenröhrchen bei Kindern. Der Deutsche Berufsverband für Hals-Nasen-Ohren-Ärzte (BVHNO) hatte deshalb einen öffentlichkeitswirksamen OP-Protest initiiert. Doch nun ist Schluss: Am 10. Juli 2024 verkündete der BVHNO in einer Pressemitteilung das Ende des OP-Protests. Was hat es mit der plötzlichen Änderung auf sich und wie geht es jetzt für HNO-Ärzt*innen weiter?
Die Entscheidung des BVHNO, den Protest zu beenden, wurde unter juristischem Druck getroffen. In einer Stellungnahme zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vom 5. Juli 2024 fordert der Bundesrat, dass HNO-Ärzt*innen verpflichtet werden, Patient*innen zu behandeln und nur in Ausnahmefällen ablehnen dürfen. Konkret heißt es: „Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch auf diese Leistungen und dürfen bei Vorliegen einer Genehmigung und einer entsprechenden Spezialisierung nur in begründeten Fällen abgewiesen werden, beispielsweise bei Auslastung der Praxis oder bei nachhaltiger Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt beziehungsweise Ärztin und Patientin beziehungsweise Patient.“
Die Wartezeiten für dringend notwendige Operationen haben mittlerweile die Marke von einem Jahr überschritten. Mit den neuen Maßregelungen, die eigentlich die ambulante Versorgung verbessern sollten, droht sich die Situation weiter zu verschärfen. Die geplante OP-Pflicht könnte zu einem weiteren Rückgang der tatsächlich durchgeführten Operationen führen, da viele HNO-Ärzt*innen unter diesen Bedingungen nicht mehr arbeiten möchten. Viele Kolleg*innen haben bereits ihre operative Tätigkeit eingestellt. Gleichzeitig bleibt die Finanzierung problematisch: Für etwa 100 Euro pro Eingriff ist eine qualitativ hochwertige Versorgung schlicht nicht möglich. Es fehlt an einer fundierten Lösung, die sowohl den medizinischen als auch den wirtschaftlichen Anforderungen gerecht wird.
Statt einer Verpflichtung zu unwirtschaftlichen Operationen braucht es tragfähige Lösungen. Naheliegend wäre die Aufnahme der Adenotomie und Tonsillotomie in die Hybrid-DRG oder deren Aufnahme in den neuen Leistungsbereich nach § 115f SGB V – beides scheint derzeit aber unwahrscheinlich. Wo wir allerdings ansetzen können, ist die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und ambulanten HNO-Operateur*innen. Denn auch die Krankenhäuser können die Operationen allein nicht mehr stemmen. Erste Schritte machen Hoffnung: Einige HNO-Ärzt*innen setzen bereits auf Selektivverträge mit Krankenkassen, um die Versorgung in einer Region langfristig sicherzustellen. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Fest steht: Gemeinsam machen wir uns für die HNO stark!
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