Coronaschutz: Was Praxen jetzt wissen müssen

Mit einer 7-Tage-Inzidenz von etwa 300 und steigenden Infektionszahlen gewinnt der Coronaschutz wieder vermehrt an Bedeutung. Für Praxen bedeutet das, neue Regelungen kontinuierlich im Blick zu behalten, um sich und Patient*innen vor Infektionen zu schützen. Allerdings ist es im stressigen Praxisalltag gar nicht so leicht, den Überblick über die zum Teil komplexen Regelungen zu behalten. Wir zeigen Ihnen, was Praxen über die aktuelle Coronaschutzverordnung wissen müssen.

Maskenpflicht in Arztpraxen

Grundsätzlich gilt: Patient*innen und Besucher*innen müssen in Praxen FFP2-Masken tragen, eine OP-Maske reicht nicht mehr aus. Das Personal ist von dieser Regelung ausgenommen und kann weiterhin auf OP-Masken zurückgreifen. Bestimmte Personengruppen sind vollständig von der Maskenpflicht befreit. Dazu zählen Kinder unter sechs Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sowie gehörlose und schwerhörige Menschen. Die Ausnahmeregelung für letztere ist allerdings nicht ganz eindeutig. Denn, ab wann gilt jemand als schwerhörig und wie lässt sich das an der Anmeldung feststellen? An dieser Stelle ist das Feingefühl vom erfahrenen Praxispersonal gefragt, mit Patient*innen praktische Lösungen zu finden, die zeitgleich den Schutz aller gewährleisten.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Ab dem 1. Oktober 2022 muss Personal in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeeinrichtungen Arztpraxen über einen Impf- oder Genesenennachweis gegen Covid-19 verfügen. Bisher galt jede Person, die zwei Impfdosen erhalten hat, als vollständig geimpft – unabhängig von einer Corona-Infektion.

Jetzt liegt ein vollständiger Impfschutz in folgenden Fällen vor:

  • nach drei Einzelimpfungen, bei welcher die letzte Einzelimpfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt ist
  • nach zwei Einzelimpfungen plus positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung
  • nach zwei Einzelimpfungen plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung
  • nach zwei Einzelimpfungen plus einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung mit der Bedingung, dass seit der Testung 28 Tage vergangen sind

Bei den sich wandelnden Regelungen ist es umso wichtiger, dass HNO-Praxen diese schnell erfassen und Abläufe anpassen können. Dabei haben Praxen wenig Zeit, sich in komplexe Regelungen einzuarbeiten. Deshalb halten wir Mitglieder per E-Mail mit den HNOnet-Nachrichten, dem HNOnet Update und anderen Formaten auf dem neusten Stand über Wissenswertes und Interessantes aus der HNO-Welt. Jetzt Mitglied werden!

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