Corona-Hilfe bis Jahresende verlängert

Der Hygienezuschlag 2020 in Form einer PKV-Extravergütung kann weiter bis 31. Dezember 2021 berechnet werden. Vermutlich wird es das letzte Quartal sein, um das die Hygienepauschale verlängert wird. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hatte den Vergütungszuschlag mit der Bundesärzte- sowie der Bundeszahnärztekammer abgestimmt, um die Sicherheit in Praxen während der Pandemie zu gewährleisten. Der Corona Zuschlag auf Grundlage der Analogziffer 254A soll seit Oktober 2020 Mehrkosten auffangen, die mit Corona einhergehenden Hygienemaßnahmen entstehen. Pro Sitzung können Ärzte bei unmittelbarem, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung entsprechend der Nr. 245 GOÄ 6,41 Euro in Anrechnung bringen.

Weitere Erläuterungen zu den Abrechnungsempfehlungen finden Sie unter: www.bundesaerztekammer.de/corona-pandemie/abrechnungsempfehlungen-im-rahmen-der-corona-pandemie

Übrigens: Mit einer Anmeldung zum kostenfreien HNOnet Newsletter bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand. Auf unserer Startseite können Sie sich zum Newsletter für Ärztinnen und Ärzte oder für die MFA-News anmelden.

Mehr Nachrichten:

12. Juni 2025

Heuschnupfen & Sport: Was HNO-Praxen Patient*innen raten können

28. Mai 2025

Quereinstieg in der HNO-Praxis: Chance für beide Seiten

23. Mai 2025

Facharzt-Paradoxon: Wenn Qualifikation auf Praxisrealität trifft

12. Mai 2025

HNOnet-Umfrage 2025: Praxisstrukturen im Wandel

24. April 2025

Tag gegen Lärm: Wenn Gaming aufs Gehör schlägt

16. April 2025

Koalitionsvertrag 2025: Wo steht die ambulante Versorgung?

01. April 2025

Videosprechstunde in der HNO-Praxis: Neue Regeln, praxisnahe Lösungen

20. März 2025

Aktueller Stand der Dinge bei der Therapieallergene-Verordnung (TAV)

27. Februar 2025

Hörprobleme und Schwindel: So beeinflusst das Gehör das Gleichgewicht

24. Februar 2025

Macht Tinnitus dement?

© 2025 by HNOnet