TI-Finanzierung als Chance für HNO-Praxen

Nach langem Warten hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum 1. Juli die Höhe der neuen TI-Pauschale für Praxen festgelegt. Mit der neuen Pauschale werden alle Praxen ab sofort monatlich bei den Kosten für den Anschluss und den Betrieb der TI unterstützt. Das bedeutet: HNO-Praxen müssen nicht ständig neue Anträge stellen, sondern erhalten automatisch die Gelder und können so besser kalkulieren.

Was leistet die TI schon heute?

Eine in Praxen bereits etablierte TI-Anwendung zeigt, was die TI schon heute kann: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Bereits seit dem 1. Januar 2022 sind Ärzt*innen verpflichtet, die AU elektronisch über die TI an die Krankenkassen zu versenden. Dabei kann die eAU einfach im PVS befüllt, elektronisch signiert und anschließend komfortabel übermittelt werden. Auch weitere TI-Anwendungen wie das E-Rezept gewinnen an Bedeutung. Mit nur zwei Klicks können Ärzt*innen das E-Rezept in ihrer gewohnten Verordnungssoftware signieren und abschicken. Ab 2024 soll das E-Rezept wie die eAU verpflichtend eingeführt werden. Die gematik unterstützt Praxen dabei mit hilfreichen Informationsmaterialien wie Checklisten, Patienteninformationen oder Plakaten für das Wartezimmer – machen Sie sich jetzt fit für das E-Rezept!

Wie lässt sich die TI in der Praxis finanzieren?

Damit sich Praxen auf die steigende Zahl der TI-Anwendungen einstellen können, ist auch eine finanzielle Entlastung notwendig. Seit dem 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche Pauschale, die die Betriebs- und Erstattungskosten der TI ausgleichen soll. Die neue TI-Pauschale wurde auf Basis der angenommenen Erstattungs- und Betriebskosten für die nächsten fünf Jahre festgelegt. Dabei variiert die Höhe der Pauschale je nach Praxisgröße und den bereits erhaltenen Erstattungspauschalen. Eine Praxis mit zwei Ärzt*innen erhält beispielsweise eine monatliche Pauschale von 237,78 Euro, wenn die TI-Erstausstattung vor 2021 erfolgte und der Konnektor noch nicht ausgetauscht wurde. Voraussetzung für die Auszahlung der Pauschale ist, dass alle erforderlichen Anwendungen in der Praxis installiert sind. Dies weist eine Praxis in Form einer Eigenerklärung gegenüber ihrer zuständigen KV nach. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer KV.

Es ist ein wichtiger Schritt für die Akzeptanz der TI, dass die monatliche TI-Pauschale uns in der HNO-Praxis nun ein ganzes Stück mehr Planungssicherheit gibt! Jetzt geht es darum, die Chancen, die die neuen digitalen Funktionen bieten, zu nutzen und Arbeitsabläufe auf Dauer zu vereinfachen.


Hausarztvermittlung Update

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